Ernährungsbereich
Bäcker/in
Die Tätigkeit im Überblick
Bäcker/innen stellen Brot, Kleingebäck, Feinbackwaren, Torten und Desserts sowie Backwarensnacks her.
Sie arbeiten sowohl im Nahrungsmittelhandwerk als auch in der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien. Beschäftigung finden Bäcker/innen darüber hinaus in Spezial- und Diät-Bäckereien sowie in der Gastronomie und im Catering-Bereich.
Die Ausbildung im Überblick
Bäcker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten.
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Fachpraktiker/in Küche (Beikoch), (§66 BBiG/§42m HWO)
Die Ausbildung im Überblick
Beikoch/Beiköchin ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung, geregelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die 3-jährige Ausbildung wird im Gastgewerbe oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Ihre Inhalte orientieren sich am Ausbildungsberuf des Koches.
Die Ausbildungsordnung "Fachpraktiker Küche" wurde von der IHK München erlassen, die Prüfungen werden dort abgenommen.
Diese Ausbildung kann mit einem weiteren Jahr zum Abschluß "Koch" fortgesetzt werden.
Hinweis:
Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.
Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (§66 BBiG/42a HWO)
Die Ausbildung im Überblick
Als Fachpraktiker/in Hauswirtschaft unterstützen Sie die Fachkräfte bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in den verschiedenen Bereichen hauswirtschaftlicher Dienstleistungsbetriebe. Zudem wirken Sie bei der Betreuung von Gästen, Senioren oder Kindern mit.
Als Fachpraktiker/in Hauswirtschaft arbeiten Sie in
- Großhaushalten, Kantinen oder gastronomischen Betrieben speziell in der Küche, im Service, in der Hausreinigung oder in der Wäscherei,
- in gewerblichen Reinigungsunternehmen oder Wäschereien,
- im Wohnbereich von Senioreneinrichtungen,
- in Einrichtungen zur Kinderbetreuung oder
- in hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen.
Hinweis:
Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.
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Fachkraft im Gastgewerbe
Die Tätigkeit im Überblick
Fachkräfte im Gastgewerbe bedienen und betreuen die Gäste in den verschiedenen Bereichen der Gastronomie und sorgen dafür, dass diese sich wohlfühlen. Sie schenken hinter der Theke Getränke aus, bedienen im Restaurant, bereiten Veranstaltungen vor und bauen Büfetts auf, richten Hotelzimmer her, kümmern sich um die Wäsche und helfen in der Küche aus. Auch am Empfang und in der Verwaltung können sie eingesetzt werden.
Hauptsächlich arbeiten Fachkräfte im Gastgewerbe in der Gastronomie, z.B. in Cafés, Restaurants und Kantinenbetrieben, sowie bei Caterern. Ebenso sind sie in Hotels, Jugendherbergen oder Ferienzentren beschäftigt. Darüber hinaus können sie unter anderem in Kurheimen und Sanatorien, auf Schiffen oder in Fitnesscentern mit Bar- und Imbissbetrieb tätig sein.
Die Ausbildung im Überblick
Fachkraft im Gastgewerbe ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung dauert 2 Jahre
Die Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe kann ggf. durch eine der darauf aufbauenden Ausbildungen in einem weiteren Jahr ergänzt werden:
-
Fachmann/-frau für Systemgastronomie
-
Hotelfachmann/-frau
-
Hotelkaufmann/-frau
-
Restaurantfachmann/-frau
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